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bdvv

Der bundesverband deutscher vereine & verbände e.V. (bdvv) ist eine Anlaufstelle und Sprachrohr für das Vereinswesen in Deutschland.

Der bdvv nimmt dabei wichtige Aufgaben des Vereinswesens
wahr.

  • Interessensvertretung
  • Weiterbildung der Mandatsträger in Vereinen und Verbänden.
  • Qualifizierung von Weiterbildungs- einrichtungen.
  • Beratung / Finanzberatung und Vertragsgestaltung für Vereine.
  • Bereitstellung von Statistiken.
  • Arbeitsgrundlagen
  • Web-Dienste, wie z.B Foren, Newsletter, Website, Hosting, u.a.
  • Sponsorenwerbung und –vermittlung.
  • Forschung
  • Marketing-
    unterstützung.
  • Rahmenverträge mit Dienstleistern (Zentraler Einkauf) u.a.

Unter Referate finden Sie Ihre Ansprechpartner für obengenannte Aufgaben.

Steuertipps für Vereine

Information
des Niedersächsischen
Finanzministeriums
 

Information
des Saarländischen
Finanzministeriums

Informationen für Vereine

Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts

bdvv-Logos downloaden

69302

bundesverband 
deutscher vereine & verbände e.V.

 

Referate
Wenn Sie wissen wollen, wer die Macher vom bdvv sind.
Die Aufgaben sind in verschiedene Referate verteilt. Die verantwortlichen Referatsleiter stehen jederzeit zur Verfügung .
Vereinsgründung
Ein Leitfaden zur Vereinsgründung
Der eingetragene Verein (e.V.) zählt in Deutschland zu den häufigsten Gesellschaftsformen. Rund 550.000 eingetragene Vereine gibt es hierzulande. Fast ausnahmslos handelt es sich dabei um sogenannte Idealvereine , die also keine wirtschaftlichen Zwecke verfolgen.
Aufnahmeantrag / Spenden
Jetzt Mitglied werden!
Den Aufnahmeantrag fordern Sie bitte über das Kontaktformular an oder benutzen Sie die Downloadfunktion.
Formulare für Vereine
Der bdvv bietet eine ganz Reihe verschiedener nützlicher Formulare an. Für Mitglieder des bdvv sind die Formulare kostenlos erhältlich.
bdvv charityauktion
Versteigern und Gutes tun. Der bdvv und amprice richten Charityauktionen zugunsten gemeinnütziger Organisationen ein.
Vereine können sich hier als Spendenempfänger registrieren lassen.
GEZ- Gebühren für PCs
Auch Vereine sind betroffen. Ab Januar 2007 sind auch Unternehmen, Selbständige und Vereine zur Zahlung von Rundfunkgebühren verpflichtet, die einen internetfähigen PC
besitzen.
Vereinshaftpflicht
Der bdvv informiert in Kurzinformationen über die Versicherungsrisiken im Verein.
Die Presse spricht über uns
Presseecho
Vereinsstatistik 2008
In Deutschland gab es im Sommer 2008 554.401 eingetragene Vereine (e. V.). Das sind ca. 6.743 Vereine auf 1 Million Bundesbürger. Spitzenreiter ist das Land Nordrhein-Westfalen mit mehr als 115.000 Vereinen. Im Verhältnis zu den Einwohnerzahlen führt das Saarland mit 9.006 Vereine/Mio. Einwohner.

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aktuelles


Publikationen
Der bdvv ist ab sofort Mitherrausgeber der Zeitschrift ZStV. In der aktuellen Ausgabe ist eine Vorstellung des bdvv veröffentlicht.

Fundraising
Rechtliche Grundlagen des Fundraising - Praxisleitfaden für Non-Profit-Organisationen

Justiz online
Elektronische Vereinsan-meldung im Bundestag
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erleichterung elektronischer Anmeldungen zum Vereinsregister in erster Lesung beraten.

Leitfaden
Mit diesem Leitfaden möchte das Bundesministerium der Justiz Vereinsgründer, Vereinsmitglieder und Vereine bei Fragestellungen rund um das Vereinsrecht unterstützen.

Vergütung
Die Frage, ob der Vorstand für seine Tätigkeit bezahlt werden darf, wird recht häufig gestellt. Meist beziehen sich die Bedenken sowohl auf gesetzliche und Satzungsregelungen als auch auf die Gemeinnützigkeit.
In der Tat müssen hier unterschiedliche Kriterien angelegt werden.

Steuerpflichtig
Sponsoring von Sportvereinen ist steuerpflichtig -
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 7. November 2007 I R 42/06 entschieden, dass Sponsorengelder, die ein gemeinnütziger Sportverein erhält, körperschaft- steuerpflichtig sind, wenn ...

Ehrenamt
Der neue Freibetrag (500 €uro) wurde vom Gesetzgeber in §3 Nummer 26a des Einkommen- steuergesetz (EstG), in dem die steuerfreien Einnahmen schon bislang geregelt waren, verankert.

Stärkung des Engagements
Das Gesetz zur weiteren Stär-kung des bürgerschaftlichen Engagements ist seit dem 10. Oktober 2007 im Bundes-gesetzblatt veröffentlicht. Dieses Gesetz tritt rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft.