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bdvv
Der bundesverband deutscher vereine &
verbände e.V. (bdvv) ist eine Anlaufstelle und Sprachrohr für das
Vereinswesen in Deutschland.
Der bdvv nimmt dabei
wichtige Aufgaben des Vereinswesens wahr.
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Weiterbildung der Mandatsträger in
Vereinen und Verbänden.
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Qualifizierung von
Weiterbildungs- einrichtungen.
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Beratung / Finanzberatung
und Vertragsgestaltung für Vereine.
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Bereitstellung von
Statistiken.
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Arbeitsgrundlagen
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Web-Dienste, wie z.B Foren,
Newsletter, Website, Hosting, u.a.
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Sponsorenwerbung und
–vermittlung.
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Forschung
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Marketing- unterstützung.
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Rahmenverträge mit Dienstleistern (Zentraler
Einkauf) u.a.
Unter Referate finden
Sie Ihre Ansprechpartner für obengenannte Aufgaben.
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Steuertipps für
Vereine
Information des Niedersächsischen
Finanzministeriums
Information des Saarländischen
Finanzministeriums
Informationen für
Vereine
Gesetz zur Regelung des öffentlichen
Vereinsrechts
bdvv-Logos downloaden
 
69302 |
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aktuelles
Publikationen |
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Der bdvv ist ab sofort Mitherrausgeber der Zeitschrift ZStV. In der aktuellen Ausgabe ist eine Vorstellung des bdvv veröffentlicht.
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Fundraising |
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Rechtliche Grundlagen des Fundraising - Praxisleitfaden für Non-Profit-Organisationen
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Justiz online |
Elektronische Vereinsan-meldung im Bundestag
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erleichterung elektronischer Anmeldungen zum Vereinsregister in erster Lesung beraten.
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Leitfaden |
Mit diesem Leitfaden möchte das Bundesministerium der Justiz Vereinsgründer, Vereinsmitglieder und Vereine bei Fragestellungen rund um das Vereinsrecht unterstützen.
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Vergütung |
Die Frage, ob der Vorstand für seine Tätigkeit bezahlt werden darf, wird recht häufig gestellt. Meist beziehen sich die Bedenken sowohl auf gesetzliche und Satzungsregelungen als auch auf die Gemeinnützigkeit.
In der Tat müssen hier unterschiedliche Kriterien angelegt werden.
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Steuerpflichtig |
Sponsoring von Sportvereinen ist steuerpflichtig -
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 7. November 2007 I R 42/06 entschieden, dass Sponsorengelder, die ein gemeinnütziger Sportverein erhält, körperschaft- steuerpflichtig sind, wenn ...
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Ehrenamt |
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Der neue Freibetrag (500 €uro) wurde vom Gesetzgeber in §3 Nummer 26a des Einkommen- steuergesetz (EstG), in dem die steuerfreien Einnahmen schon bislang geregelt waren, verankert.
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Stärkung des Engagements |
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Das Gesetz zur weiteren Stär-kung des bürgerschaftlichen Engagements ist seit dem 10. Oktober 2007 im Bundes-gesetzblatt veröffentlicht. Dieses Gesetz tritt rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft.
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